In Deutschland wird die Direktbeteiligung der Zivilgesellschaft an Stadtplanung und -management über das Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Damit gilt für 100 % der Gemeinden das Baugesetzbuch.

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Datenquelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und das Bundesamt für Justiz (BfJ)

Geographische Abdeckung: Deutschland

Einheit: Prozent

Anmerkung:

Diese Übersicht enthält Informationen zu den dargestellten Zeitreihen, die in Deutschland verfügbar sind und ihre Vergleichbarkeit mit den UN-Metadaten. Die nationalen Metadaten enthalten ergänzende methodische und länderspezifische Informationen.