In Deutschland regelt das Personenstandsgesetz (PStG) sowohl Geburten als auch Sterbefälle. Die Geburt eines Kindes muss dem zuständigen Standesamt innerhalb einer Woche angezeigt werden. Diese Regelung gilt für alle in Deutschland geborenen Kinder. Ein Sterbefall muss spätestens am dritten Werktag nach dem Tod angezeigt werden.

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Diese Übersicht enthält Informationen zu den dargestellten Zeitreihen, die in Deutschland verfügbar sind und ihre Vergleichbarkeit mit den UN-Metadaten. Die nationalen Metadaten enthalten ergänzende methodische und länderspezifische Informationen.

Diese Übersicht enthält Informationen zu den Metadaten des dargestellten SDG-Indikators, wie sie von der Statistischen Kommission der Vereinten Nationen definiert wurden. Die vollständigen UN-Metadaten werden von der Statistischen Abteilung der Vereinten Nationen (UNSD) bereitgestellt.