In Deutschland regelt das Personenstandsgesetz (PStG) die Registrierung von Geburten und Sterbefällen. Die Geburt eines Kindes ist innerhalb einer Woche beim zuständigen Standesamt anzuzeigen. Diese Regelung gilt für alle in Deutschland geborenen Kinder. Ein Sterbefall muss spätestens am dritten Werktag nach dem Tod gemeldet werden.

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Diese Übersicht enthält Informationen zu den dargestellten Zeitreihen, die in Deutschland verfügbar sind und ihre Vergleichbarkeit mit den UN-Metadaten. Die nationalen Metadaten enthalten ergänzende methodische und länderspezifische Informationen.

Diese Übersicht enthält Informationen zu den Metadaten des dargestellten SDG-Indikators, wie sie von der Statistischen Kommission der Vereinten Nationen definiert wurden. Die vollständigen UN-Metadaten werden von der Statistischen Abteilung der Vereinten Nationen (UNSD) bereitgestellt.