Die integrierte Bewirtschaftung von Flüssen und Seen wird bei grenzüberschreitenden Gewässern in Internationalen Flussgebietskommissionen organisiert. Die Tätigkeit der Kommissionen basiert auf völkerrechtlichen Übereinkommen. Deutschland ist Mitglied in acht internationalen Flussgebietskommisionen: Rhein, Donau, Elbe, Oder, Maas, Mosel, Saar und Bodensee. Damit gelten für 100 % der grenzüberschreitenden Wassereinzugsgebiete Deutschlands operative Vereinbarungen zur Wasserkooperation.

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Datenquelle: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)

Geographische Abdeckung: Deutschland

Einheit: Prozent

Anmerkung:

Diese Übersicht enthält Informationen zu den dargestellten Zeitreihen, die in Deutschland verfügbar sind und ihre Vergleichbarkeit mit den UN-Metadaten. Die nationalen Metadaten enthalten ergänzende methodische und länderspezifische Informationen.

Diese Übersicht enthält Informationen zu den Metadaten des dargestellten SDG-Indikators, wie sie von der Statistischen Kommission der Vereinten Nationen definiert wurden. Die vollständigen UN-Metadaten werden von der Statistischen Abteilung der Vereinten Nationen (UNSD) bereitgestellt.