Die integrierte Bewirtschaftung von Flüssen und Seen wird bei grenzüberschreitenden Gewässern in internationalen Kommissionen für ganze Flussgebiete organisiert. Die Tätigkeit der Kommissionen basiert auf völkerrechtlichen Übereinkommen. Deutschland ist Mitglied in acht internationalen Flussgebietskommisionen: Rhein, Donau, Elbe, Oder, Maas, Mosel, Saar und Bodensee. Damit gelten für 100 % der grenzüberschreitenden Wassereinzugsgebiete Deutschlands operative Vereinbarungen zur Wasserkooperation.

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Datenquelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Geographische Abdeckung: Deutschland

Einheit: Prozent

Anmerkung:

Diese Übersicht enthält Informationen zu den dargestellten Zeitreihen, die in Deutschland verfügbar sind und ihre Vergleichbarkeit mit den UN-Metadaten. Die nationalen Metadaten enthalten ergänzende methodische und länderspezifische Informationen.

Diese Übersicht enthält Informationen zu den Metadaten des dargestellten SDG-Indikators, wie sie von der Statistischen Kommission der Vereinten Nationen definiert wurden. Die vollständigen UN-Metadaten werden von der Statistischen Abteilung der Vereinten Nationen (UNSD) bereitgestellt.