Artikel 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (GG) garantiert die Gleichberechtigung von Frauen und Männern.

Bundesministerien und Bundesbehörden sind verpflichtet, ihre Ausgabenpolitik geschlechtersensibel auszurichten. Auf Grundlage dieses Mainstreaming-Ansatzes sind in nahezu allen Haushaltstiteln der Bundesregierung Mittel zur Förderung der Geschlechtergleichstellung sowie der Selbstbestimmung von Frauen vorgesehen.

Das Instrument des Gender Budgeting findet im Bundeshaushalt bislang keine Anwendung, wird jedoch in einzelnen Bundesländern bereits eingesetzt.

Diese Übersicht enthält Informationen zu den dargestellten Zeitreihen, die in Deutschland verfügbar sind und ihre Vergleichbarkeit mit den UN-Metadaten. Die nationalen Metadaten enthalten ergänzende methodische und länderspezifische Informationen.

Diese Übersicht enthält Informationen zu den Metadaten des dargestellten SDG-Indikators, wie sie von der Statistischen Kommission der Vereinten Nationen definiert wurden. Die vollständigen UN-Metadaten werden von der Statistischen Abteilung der Vereinten Nationen (UNSD) bereitgestellt.