Die rechtlichen Grundlagen für die Wasserversorgung in Deutschland sind im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) auf Bundesebene und in den Wassergesetzen der jeweiligen Bundesländer geregelt. Die Wasserversorgung wird dabei als öffentliche Aufgabe betrachtet, die in der Regel von den Kommunen wahrgenommen wird. Der Anschluss- und Benutzungszwang für die öffentliche Wasserversorgung soll die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser gewährleisten und die Nutzung von Grundwasser für private Zwecke verhindern oder einschränken. Mehr als 99 % der Bevölkerung Deutschlands sind an zentrale Trinkwasser-Verteilungsnetze angeschlossen.

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Datenquelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

Geographische Abdeckung: Deutschland

Einheit: Prozent

Anmerkung:

Diese Übersicht enthält Informationen zu den dargestellten Zeitreihen, die in Deutschland verfügbar sind und ihre Vergleichbarkeit mit den UN-Metadaten. Die nationalen Metadaten enthalten ergänzende methodische und länderspezifische Informationen.

Diese Übersicht enthält Informationen zu den Metadaten des dargestellten SDG-Indikators, wie sie von der Statistischen Kommission der Vereinten Nationen definiert wurden. Die vollständigen UN-Metadaten werden von der Statistischen Abteilung der Vereinten Nationen (UNSD) bereitgestellt.